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NIS2 & DSGVO

Vorfälle erkennen, Fristen kennen, Nachweise führen.

PRAEMON erkennt Zeichen eines Angriffs im Windows-Ereignisprotokoll Ihrer Server und fasst sie zu einem Vorfall zusammen. Der Vorfall zeigt, was jetzt zu tun ist, und die Meldefristen nach NIS2 und DSGVO; die Fakten gibt es als Meldetext zum Kopieren. Inventar, Patchstand, Beweise und Dokumentation liefern technische Nachweise aus dem laufenden Betrieb. Ob Sie melden müssen und was, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite beschreibt, was PRAEMON technisch beiträgt.

Die NIS2-Fristen zeigt ein Vorfall bei Kunden, an denen Sie das Häkchen „NIS2-pflichtig“ gesetzt haben, die DSGVO-Frist immer. Die Uhr läuft ab der Erkennung in PRAEMON. Keine Rechtsberatung.Beispieldaten
01 Angriffserkennung

Vom Zeichen zum Vorfall

PRAEMON liest das Windows-Ereignisprotokoll Ihrer Server und erkennt darin Zeichen eines Angriffs: einen neuen Dienst, ein neues Admin-Mitglied, gehäufte Fehlanmeldungen, eine Defender-Ausnahme oder einen gestoppten Sicherungsdienst.

Die Zeichen verbindet PRAEMON je Server zur Angriffskette. Meldet sich dieselbe Quelle an mehreren Servern eines Kunden an, wird daraus eine Querbewegung. Beides wird ein Vorfall mit Zeitleiste und einer Mail, statt einer Meldung je Ereignis.

  • Zeichen aus dem Windows-Ereignisprotokoll
  • Angriffskette je Server, Querbewegung: dieselbe Quelle auf mehreren Servern eines Kunden
  • Ein Vorfall mit Zeitleiste und einer Mail

Mehr im Security Center

Anmeldungen derselben Quelle über die Server eines Kunden: ein VorfallBeispieldaten
02 Was jetzt tun

Schritte zum Abhaken, Meldefristen im Blick

Vorfälle aus Angriffskette, Querbewegung und Portal-Anmeldung zeigen, was jetzt zu tun ist, als Schritte zum Abhaken. Daneben stehen die Meldefristen: die NIS2-Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden und die NIS2-Meldung innerhalb von 72 Stunden, dazu als Hinweis der Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung. Die Frist von 72 Stunden nach DSGVO steht immer dabei; sie gilt, wenn personenbezogene Daten betroffen sind.

Die NIS2-Fristen erscheinen bei Kunden, an denen Sie das Häkchen „NIS2-pflichtig“ setzen. Mit „Meldetext vorbereiten“ stellt PRAEMON die Fakten des Vorfalls als Text zum Kopieren zusammen.

  • NIS2: Frühwarnung 24 h, Meldung 72 h, Abschlussbericht spätestens einen Monat nach der Meldung
  • DSGVO: möglichst binnen 72 h, wenn personenbezogene Daten betroffen sind
  • Meldetext mit den Fakten, zum Kopieren

Ob ein Vorfall meldepflichtig ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Keine Rechtsberatung.

Schritte mit Name und Uhrzeit abgehakt, Fristen ab der Erkennung in PRAEMONBeispieldaten

Wer meldet

PRAEMON bereitet vor, Sie melden

PRAEMON meldet nicht selbst. Es stellt die technischen Fakten als Grundlage für Ihre Meldung zusammen: welches System, seit wann und was passiert ist. Die Entscheidung und die Meldung an die zuständige Stelle bleiben bei Ihnen.

PRAEMON

Bereitet vor

Vorfall, Zeitleiste, Fristen und den Meldetext mit den Fakten.

Sie, mit Rechtsberatung

Entscheiden

Ob ein Vorfall meldepflichtig ist und was in die Meldung gehört.

Sie

Melden

An die zuständige Stelle, mit dem vorbereiteten Text als Grundlage.

Nachweise aus dem Betrieb

Wo PRAEMON technische Nachweise für NIS2 beisteuert

Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025. Es verlangt Maßnahmen im laufenden Betrieb und dass man sie belegen kann. Neben Konzepten zählt, was der Betrieb selbst festhält. Eine Auswahl:

NIS2 · Sicherungen überwachen

Beim Microsoft SQL Server liest PRAEMON das Alter der letzten Sicherung und fehlgeschlagene Aufträge. Bleibt die nächtliche Sicherung aus, nennt PRAEMON den Zustand des NAS in diesem Moment.

PRAEMON macht kein Unternehmen allein NIS2-konform. Es liefert technische Nachweise, ohne dass jemand sie von Hand zusammensuchen muss. Keine Rechtsberatung; mehr im Blogbeitrag NIS2 ist in Kraft: Was IT-Teams jetzt nachweisen müssen.

Datenschutz nach DSGVO

Ihre Daten bleiben in Deutschland

Hostnamen, Benutzerkonten, installierte Software, offene Lücken: Monitoring-Daten sagen viel über ein Unternehmen. Wo sie liegen und wer darauf zugreifen kann, ist deshalb keine Nebensache.

  • StandortRechenzentren in Regensburg und Nürnberg

    Portal und PRAEMONai laufen in Rechenzentren in Regensburg und Nürnberg, betrieben und betreut in Deutschland. Keine Daten an US-Clouds, kein Unterauftrag an einen Clouddienst außerhalb der EU.

  • PRAEMONaiEigene Hardware, ohne Internetzugriff

    PRAEMONai läuft auf eigener Hardware, ohne Internetzugriff und ohne Gedächtnis, und bekommt nur die Fakten zur Frage, nur aus den Gruppen der fragenden Person.

  • TicketsystemAnonymisierbar, bevor die KI es liest

    Im Ticketsystem lassen sich Namen, Adressen, Kunde und Objekte anonymisieren, bevor PRAEMONai eine Anfrage analysiert.

  • Meldefrist72 Stunden im Vorfall

    Vorfälle der Angriffserkennung zeigen die Frist von 72 Stunden nach DSGVO, bei Kunden mit dem Häkchen „NIS2-pflichtig“ auch die NIS2-Fristen.

  • VertragAuftragsverarbeitung mit dem Angebot

    Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung erhalten Sie mit dem Angebot.

Name, Adresse, Kunde und Objekte lassen sich vor der KI anonymisierenBeispiel

Diese Seite beschreibt technische Eigenschaften und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie Sie Daten verarbeiten dürfen und was Sie melden müssen, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Zu NIS2 und DSGVO

Hintergrund im Blog: NIS2 ist in Kraft: Was IT-Teams jetzt nachweisen müssen

Frage stellen
Meldet PRAEMON an das BSI?

Nein. PRAEMON zeigt die Fristen und bereitet die Fakten als Meldetext zum Kopieren vor. Melden müssen Sie selbst, an die zuständige Stelle. Ob ein Vorfall meldepflichtig ist, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.

Woher weiß PRAEMON, ob wir NIS2-pflichtig sind?

Das weiß PRAEMON nicht, und es beurteilt es auch nicht. Sie setzen am Kunden das Häkchen „NIS2-pflichtig“; erst dann zeigen seine Vorfälle die NIS2-Fristen. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung.

Ersetzt PRAEMON eine Prüfung oder Zertifizierung?

Nein. PRAEMON macht kein Unternehmen allein NIS2-konform. Es liefert technische Nachweise aus dem Betrieb: Inventar, Patchstand, Vorfälle, Beweise und Dokumentation. Ob Ihr Unternehmen alle Pflichten erfüllt, beurteilt es nicht. Das ist keine Rechtsberatung.

Wir betreuen als Dienstleister mehrere Kunden. Wie geht das?

Das Häkchen „NIS2-pflichtig“ setzen Sie je Kunde. Dann zeigen nur die Vorfälle der Kunden mit Häkchen die NIS2-Fristen; die DSGVO-Frist steht immer dabei. Wer bei Ihren Kunden meldet und bis wann, klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung. Eine Querbewegung verbindet PRAEMON nur über die Server desselben Kunden.

Wie lange werden Beweise aufbewahrt?

Beweise sichert PRAEMON zu Vorfällen, die der Scout im Netz erkennt. Automatische Beweise enden nach der eingestellten Frist, Vorgabe 90 Tage. Ein bestätigter Vorfall hält seine Beweise fest, von Hand gesicherte bleiben, bis Sie sie löschen. Festhalten und Freigeben eines Beweises stehen im Zugriffsprotokoll.

Selbst sehen

Vorfall, Fristen und Nachweise in Ihrem Portal

In der Demo zeigen wir Ihnen, wie ein Vorfall mit „Was jetzt tun“ und Meldetext aussieht und welche Nachweise PRAEMON aus dem Betrieb führt.

  1. GesprächIhre Umgebung in 30 Minuten.
  2. Demo30 Tage mit Ihren Systemen.
  3. AngebotNach der Zahl Ihrer Systeme.