Das Gesetz zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie gilt in Deutschland seit dem 6. Dezember 2025. Betroffene Einrichtungen mussten sich bis zum 6. März 2026 beim BSI registrieren. Wer betroffen ist und das noch nicht getan hat, sollte es nachholen. Mit der Registrierung ist es aber nicht getan: Das Gesetz verlangt Maßnahmen im laufenden Betrieb und dass man sie belegen kann.
Was das Gesetz von der IT verlangt
Gefordert sind angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Risikomanagement. Für den IT-Betrieb heißt das vor allem:
- wissen, welche Systeme es gibt und wo sie stehen (Inventar),
- Schwachstellen erkennen und Updates zeitnah einspielen (Schwachstellen-Management, Patchstand),
- Zugänge absichern, etwa mit Zwei-Faktor-Anmeldung,
- Sicherungen haben und prüfen,
- Vorfälle erkennen, bewerten und behandeln.
Die Geschäftsleitung muss die Maßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen. Sie haftet dafür.
Meldepflichten mit festen Fristen
Erhebliche Sicherheitsvorfälle sind dem BSI zu melden: eine erste Meldung binnen 24 Stunden, eine Meldung mit Bewertung binnen 72 Stunden und ein Abschlussbericht nach einem Monat. Diese Fristen lassen sich nur halten, wenn ein Vorfall schnell auffällt und schon im Moment des Auftretens dokumentiert ist: welches System, seit wann, was ist passiert, was wurde getan.
Nachweise aus dem Betrieb statt aus dem Ordner
Ein Sicherheitskonzept in einem Ordner beweist wenig. Belastbar ist, was der Betrieb selbst festhält. PRAEMON führt Inventar und Monitoring zusammen, prüft den Patchstand jedes Servers gegen offizielle Herstellermeldungen und legt jeden Befund mit Beleg ab. Aktionen stehen mit Auslöser und Ergebnis im Protokoll. Die Dokumentation entsteht auf Knopfdruck aus dem Ist-Stand und lässt sich einfrieren, damit ein Stand zu einem Stichtag unverändert bleibt.
PRAEMON macht kein Unternehmen allein NIS2-konform. Es liefert aber die technischen Nachweise, die Prüfer und Auftraggeber sehen wollen, ohne dass jemand sie von Hand zusammensuchen muss.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Ob und wie Ihr Unternehmen betroffen ist, klären Sie bitte mit Ihrer Rechtsberatung oder dem Betroffenheitstest des BSI.